Anmerkungen der Bürgerinitiative zur Preisuntersuchung Fernwärme
Newsletter Bürgerinitiative Fernwärme Mettmann-West 03.10.2025
Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,
am Montag 06.10.2025 um 18:00 Uhr wird die Preisuntersuchung zur Fernwärme, welche die Fa. BBH im Auftrag der Stadt erstellt hat, im Rathaus vorgestellt.
Wir haben die 30-seitige Präsentation vor einigen Tagen zur Verfügung gestellt bekommen. Nachfolgend erhalten Sie unsere Anmerkungen hierzu in Kurzform.
Es wäre aus unserer Sicht sehr wichtig, dass Sie diese Hinweise vor Besuch der Veranstaltung am Montag lesen.
Für mehr Hintergrundinformationen hat die Bürgerinitiative noch eine längere Stellungnahme verfasst. Diese ist auch hier im Newsletter angefügt, ist aber zugegebenermaßen teilweise etwas trockener Lesestoff. Wichtig wäre wie gesagt, die unten zuerst stehenden Anmerkungen zur Preisuntersuchung in Kurzform zu kennen
Wir sehen uns am Montag im Rathaus, wo hoffentlich der Weg zu einer Verbesserung unserer Situation eingeschlagen wird.
Mit freundlichen Grüßen aus der Nachbarschaft
Bürgerinitiative Fernwärme Mettmann-West
www.fernwärme-mettmann.de
Anmerkungen der Bürgerinitiative Fernwärme Mettmann-West zur Preisuntersuchung durch die Fa. BBH in Kurzform:
- Die Unterlagen zur Preisuntersuchung sollte uns die Stadt spätestens eine Woche vor der Infoveranstaltung zuschicken. Es kam nichts. Auf Nachfrage haben wir sie dann erhalten. Die zermürbende Form der Zusammenarbeit mit der Stadt setzt sich leider bisher fort.
- Die Preisuntersuchung - wir vermeiden hier bewusst den Begriff "Gutachten" - enthält viele Mängel. Die Stadt hätte eine Ausarbeitung in weit besserer Qualität von der Bürgerinitiative erhalten können, und das kostenfrei.
- Die in der Preisuntersuchung verwendeten Daten sind teils veraltet, teils nicht zutreffend, teils offensichtlich rhenag-freundlich gestaltet.
- Es ist für uns kaum zu glauben, dass eine Ausarbeitung in dieser unzulänglichen Form abgegeben wurde: Ohne zu prüfen, ob die enthaltenen Preise, Preisformeln und Primärenergiefaktoren der rhenag noch aktuell sind. Sie sind es nicht, was Teile der Untersuchung zur Makulatur macht.
- Dennoch kommt die Untersuchung zu einigen zutreffenden Ergebnissen:
Unsere Preise sind demnach auch in der ohnehin teuren Fernwärmewelt mit die aller-teuersten.
Es wurden sogar noch über dem unzulässigen 15%-Gewinnaufschlag für die rhenag hinaus Preise festgesetzt.
Der Altvertrag wird als "überholt", sprich mutmaßlich rechtswidrig eingestuft. Die stark überhöhten Preise sind jahrelang zu Unrecht kassiert worden, unter Tolerierung der Stadt
- Diese Ergebnisse sind nachvollziehbar, die daraus gezogenen Schlussfolgerungen nicht: Demnach sei zumindest der Neuvertrag konkurrenzfähig. Das ist er eindeutig nicht, dies widerspricht den Erkenntnissen der Untersuchung auf den vorhergehenden Seiten und den Erkenntnissen der BI.
- Die Vereinbarungen der Stadt mit der rhenag zu Rückerstattungen auf Basis der Untersuchung sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber nicht im Ansatz ausreichend. Wir müssen hier über ganz andere Größenordnungen sprechen, die von der rhenag mutmaßlich zu Unrecht kassiert worden sind. Und über andere Weichenstellungen für die Zukunft.
- Um das Verhältnis der Stadt mit den Fernwärmenutzern endlich zu befrieden - was ein Auftrag aus dem Stadtrat ist - muss deutlich mehr seitens der Stadt passieren. Ein konkreter Maßnahmenkatalog ist in der nachfolgenden Stellungnahme der BI zur aktuellen Situation enthalten.
---- Ende der Anmerkungen zur Preisuntersuchung in Kurzform ------
Stellungnahme der Bürgerinitiative aus Anlass der Vorstellung der Preisuntersuchung zur Fernwärme am 06.10.2025:
Fernwärme in Mettmann - von Beginn an gestaltet für finanziellen Profit im Übermaß auf Kosten der Zwangskunden
Bisher immer noch keine wesentliche Korrektur - nicht durch die aktuelle Preisuntersuchung, nicht durch die rhenag, nicht durch die Stadt, nicht durch die Bundespolitik - Rechtsweg ist aufwendig, langwierig und teuer
Standard-Fernwärmekosten inzwischen annähernd 3.000 Euro pro Jahr - weitere Steigerung zu befürchten
Aufforderung an die Stadt Mettmann, sich schützend vor die Fernwärmekunden zu stellen - mit einem konkreten Forderungskatalog an die rhenag
Zu den einzelnen Punkten:
Fernwärme in Mettmann - von Beginn an gestaltet für finanziellen Profit im Übermaß auf Kosten der Zwangskunden
- Bei Einführung wurden dem Versorger rhenag 15 % Übergewinn eingeräumt, zusätzlich zu den branchenüblichen Gewinnen bei stationären Heizungen.
- Der rhenag reichten selbst diese 15 % Zusatzprofit nicht, es wurde (auch laut Preisgutachten) deutlich darüber hinaus kassiert, die Stadt hat es über viele Jahre nicht kontrolliert und diese Vorgehensweise toleriert.
- Grund- und Messpreis, also die Fixkosten ohne Verbrauch, betragen aktuell 873 Euro p.a. im Altvertrag und 785 Euro p.a. im Neuvertrag - wir halten beides für deutlich überhöht. Laut Preisuntersuchung sollten die Preisformeln eigentlich gleich sein, die Preisfestsetzung ist intransparent.
- Die Arbeitspreise im Altvertrag waren in den vergangenen Jahren extrem überhöht. Die Stadt hätte hier längst im Sinne der Bürger eingreifen müssen, auch aufgrund der zahlreichen Hinweise aus der Bürgerinitiative. Aktuell unterstützt die Stadt die rhenag, um die Bürger kostengünstig (für die rhenag) aus dem Alt - in den Neuvertrag zu überführen.
- Mutmaßlich rechtswidrige Vertragsgestaltung der rhenag:
Preisgleitklausel: Die Formeln für Alt- und Neuvertrag entsprechen nicht den Transparenzerfordernissen des § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernwärmeV und sind somit gemäß § 134 BGB nichtig.
Die Klausel für den Altvertrag enthält kein erforderliches Marktelement, sodass die Preisanpassungsklausel insgesamt unwirksam ist (zuletzt BGH, 01.06.2022, Az. VIII ZR 287/20). Das erforderliche Marktelement erstreckt sich dabei auf andere Energieträger als den tatsächlichen Brennstoff (BGH, 13.07.2011, VIII ZR 339/10, BGH, 01.06.2022, VIII ZR 287/20) um dem Erfordernis Rechnung zu tragen, dass sich die Gestaltung der Fernwärmepreise „nicht losgelöst von den Preisverhältnissen am Wärmemarkt vollziehen kann“ (BR-Drucks., 90/80, S. 56 – zu § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV aF.)
Die Klausel für den Neuvertrag enthält nun zwar ein Marktelement, dies genügt aber mangels Repräsentativität für den Wärmemarkt nicht den Anforderungen und erweist sich zudem als zu gering gewichtet. Als Marktelement dient hier der Fernwärme-Index der Verbraucherpreise des StBA, welcher mit einer Gewichtung von 20% in Bezug genommen wird. Dieser ist allerdings nicht ausreichend repräsentativ für den Wärmemarkt, da Fernwärme mit nur 14% Anteil an den Raumwärmetechnologien in Deutschland vertreten ist. Gegenüber dem mit 80% (70% Erdgas-, 10% Strom-Erzeugerpreisindex) gewichteten Kostenelement entspricht der Anteil des Marktelements mit 20% Gewichtung nicht der vom BGH geforderten „Gleichrangigkeit“ der beiden Elemente (BGH, 27.09.2023, Az. VIII ZR 263/22 Rn. 39; ebenso KG Berlin, 23.05.2023, Az. 9 U 19/20 (1. Leitsatz, Rn. 27)).
- Die rhenag weist ungewöhnlich hohe Profite aus, in 2024 sogar 22,4 % Umsatzrendite bei einem Branchendurchschnitt von 3,7 %. Sie erzielt mit der Fernwärme in Mettmann aus unserer Sicht nicht gerechtfertigte Übergewinne in erheblichem Umfang. Über die Mutterkonzerne e.on und RheinEnergie kann die rhenag zu sehr günstigen Großhandelskonditionen Gas einkaufen, an uns verkauft sie es zu Höchstpreisen. Ein Traumgeschäftsmodell, auf Kosten der Fernwärmenutzer in Mettmann.
- Die rhenag hat seinerzeit zugesichert, dass Erlöse aus der Stromerzeugung als Nebenprodukt der Wärmeproduktion im Fernwärmekraftwerk am Quantenberg dem Kunden zu Gute kommen. Wo wird dieser Posten kostenmindernd für den Kunden angesetzt oder wird hier zusätzlicher Gewinn für die rhenag erwirtschaftet?
Bisher immer noch keine wesentliche Korrektur - nicht durch die aktuelle Preisuntersuchung, nicht durch die rhenag, nicht durch die Stadt, nicht durch die Bundespolitik - Rechtsweg ist aufwendig, langwierig und teuer
- Die aktuelle Preisuntersuchung müssen die Bürger bezahlen. Aus Sicht der Bürgerinitiative hilft diese aber vor allem der rhenag.
- Die Untersuchung enthält nach Ansicht der Bürgerinitiative viele Mängel, Berechnungen und Schlussfolgerungen sind größtenteils im Sinne der rhenag ausgeführt worden, kundennachteilige Regelungen wurden teils nicht hinterfragt, Der Sach- und Preisstand der BBH-Untersuchung für Altverträge weist den 01.09.2022 aus, der veraltet ist. Seitdem sind sowohl Arbeits- als auch Grundpreis gestiegen. Aktuelle Preisentwicklungen wurden demnach nicht berücksichtigt, was Teile der Preisuntersuchung zur Makulatur macht.
- Die mit der Stadt vereinbarte Rückerstattung für die Nutzer ist aus Sicht der Bürgerinitiative nicht im Ansatz ausreichend und nur ein Bruchteil der von einer renommierten Anwaltskanzlei auf unsere eigenen Kosten festgestellten Rückforderungsbeträge.
- Die Übergewinnmarge von 15 % für die rhenag ist im Verlängerungsvertrag mit der Stadt von 2017 nicht mehr enthalten, dennoch wird sie im Preisgutachten wieder als Grundlage verwendet. Es gab und gibt keinerlei Herleitung für diese offenbar willkürlich festgelegte Zahl, und schon gar keine Anspruchsgrundlage, die dies legitimiert.
- Die rhenag ist offensichtlich ein wenig geeigneter Partner für die Wärmeversorgung in Mettmann: Die rhenag reagiert auf Anfragen von Kunden und der Bürgerinitiative teils sehr unkooperativ. Wir sehen seit vielen Jahren so gut wie gar kein Bemühen, die vielfach angesprochenen Missstände zu beheben. Um Zwangskunden mit Anschluss- und Benutzungszwang in einem Monopol muss man sich offensichtlich nicht bemühen. Zudem passieren der rhenag immer wieder haarsträubende Rechenfehler, wie etwa die Berechnung von 43 % Mehrwertsteuer in diesem Frühjahr oder die Verdopplung des Grundpreises aus dem Nichts oder die versehentliche Erhöhung des Arbeitspreises für Altverträge um ca. 20 % zum 01.06.2025, um nur einige Beispiele zu nennen. Die rhenag hat gerade nochmals bestätigt, dass sie keinerlei Notwendigkeit sieht, Preiserhöhungen den Nutzern gegenüber vorher anzukündigen. Es kann hier nicht von einer normalen Kundenbeziehung gesprochen werden, und es kann auch nicht von einem seriösen Unternehmensgebaren gesprochen werden.
- Die Stadt soll federführend sein bei der Umsetzung der Fernwärme in Mettmann. Die vielfach von der Bürgerinitiative kommunizierten Missstände wurden aber nicht korrigiert. Ein Preisgutachten sollte eigentlich für Besserung sorgen, der Bürgerinitiative wurden aber versprochene Mitwirkungsmöglichkeiten verwehrt.
Die bisherige Kooperation der Stadt mit der Bürgerinitiative beurteilen wir insgesamt als sehr schlecht, z. B. werden wesentliche Unterlagen - auf die die Bürger einen Rechtsanspruch haben - uns seit Jahren vorenthalten. Diesbezüglich wurde am 21.09.2025 erneut die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Bitte um Prüfung eingeschaltet.
- Die Bundespolitik müsste die Fernwärmemonopole reformieren, macht es aber nicht. Zuletzt hat sich die Ampelkoalition an den Fernwärmeversorgern die Zähne ausgebissen. Die lange angekündigte Reform wurde kurz vor Ende der Legislaturperiode einfach abgesagt. Die untragbare Situation bleibt bis auf weiteres bestehen.
Auch die aktuelle CDU/SPD-Koalition hat bisher keine Verbesserungen auf den Weg gebracht, eher noch das Gegenteil. So wird weiterhin eine Öffnung der Fernwärmenetze für Drittanbieter, wie bei Strom und Gas längst üblich, durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie abgelehnt, da diese Regelung zu komplex sei. (https://recht-energisch.de/2025/08/22/kommt-der-gesetzliche-drittzugang-zum-waermenetz/)
- Es kommt also bisher von keiner Seite Hilfe. Es bleibt der Rechtsweg, aber dieser ist ein Kampf David gegen Goliath. Die rhenag wird vermutlich durch alle Instanzen gehen, was einen jahrelangen, vielleicht sogar über mehr als ein Jahrzehnt währenden Rechtsstreit bedeutet. Mit entsprechendem Aufwand, hohen Vorabkosten und einem trotz hoher Erfolgsaussichten bestehenden Kostenrisiko. Im Falle eines Vergleichs statt eines Urteils bleibt man auf einem Teil der Kosten sitzen. Der rhenag ist dies offenbar bewusst, sie nutzt die privilegierte Position gegenüber den Zwangskunden unseres Erachtens aus.
Die Bürgerinitiative ist der Meinung, dass die Stadt die Bürger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die rhenag unterstützen sollte. Dies ist ein Spagat, da die Stadt gemeinsame Projekte mit der rhenag wie die Gasnetzgesellschaft positiv gestalten soll, gleichzeitig die rhenag aber bei der Fernwärme kontrollieren und ggf. ihr rechtlich entgegen treten soll. Die ganze Konstruktion ist so nicht mehr haltbar. Der Schutz der Bürger vor finanzieller Ausbeutung durch die rhenag sollte für die Stadt das höhere Rechtsgut sein.
Standard-Fernwärmekosten heute ca. 3.000 Euro pro Jahr - weitere Steigerung zu befürchten
- Wenn keine Änderungen vorgenommen werden, erwarten wir weitere drastische Preissteigerungen bei der Fernwärme in Mettmann, ausgehend von einem jetzt schon sehr hohen Niveau.
Der im Preisgutachten verwendete Musterhaushalt mit 10.000 kWh Verbrauch muss jetzt schon annähernd 3000 Euro im Jahr stemmen. Weitere Kostensteigerungen sind zu erwarten, so sind allein die jährlichen Fixkosten ohne Verbrauchskosten voraussichtlich bald schon im vierstelligen Bereich. Und von diesem hohen Sockel aus geht es dann noch schneller nach oben (Exponentialeffekt).
- Bei den Arbeitspreisen (also die Kosten für den Wärmeverbrauch) befürchten wir ebenfalls weitere Steigerungen. Einerseits weil die rhenag zum Teil spontane und massive Preissteigerungen quasi aus dem Nichts durchführt, gegen die man sich kaum wehren kann. Andererseits erscheinen auch durch die politische Großwetterlage steigende Gaspreise wahrscheinlich. Hinzu kommt ab 2027 eine von der Bundesregierung beschlossene Änderung der CO2-Steuer u.a. auf Gas, die dann von einem nationalen auf ein europäisches System umgestellt wird. Es wird teils mit extremen Verteuerungen gerechnet. Zusätzlich können sich die erwarteten höheren allgemeinen Inflationsraten kostentreibend auswirken.
- Die Umstellung der Fernwärme in Mettmann von einem Gaskraftwerk auf andere Energieträger wird erwogen, steht aber erst ganz am Anfang, das wird dauern. Aus heutiger Sicht ist damit auch nicht unbedingt eine Senkung der Kosten zu erwarten, im Gegenteil. Manche möglichen Lösungen würden vermutlich nochmals teurer werden. Die derzeitige Wärmeproduktion ist jedoch absolut nicht zukunftssicher: Netzverluste von geschätzten ca. 40 %, also extreme Ineffizienz, ein miserabler Primärenergiefaktor von 1,58 (deutlich schlechter als ein Kohlekraftwerk), Anteil erneuerbare Energien 0,0, und der Wert von nur 1,6 % für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sind erschreckend. Die KWK würde selbst unter optimalen Bedingungen nicht den umweltfreundlichen Mindestwert von 50 % erreichen.
Aufforderung an die Stadt Mettmann, sich schützend vor die Fernwärmekunden zu stellen - mit einem konkreten Forderungskatalog an die rhenag
Die Bürgerinitiative fordert die Stadt Mettmann auf, sich schützend vor die Betroffenen der Fernwärmeversorgung in Mettmann-West zu stellen. Es droht eine finanzielle Überforderung der Bürger durch weiter steigende Fernwärmekosten.
Wir fordern nach wie vor die Umsetzung der geltenden Ortssatzung vom 10.12.1996: Eine "möglichst sparsame, rationelle, umweltverträgliche und gesamtwirtschaftlich kostengünstige" Fernwärmeversorgung.
Aus Sicht der Bürgerinitiative hat die Stadt die Mittel und die Verpflichtung, die rhenag zu einer satzungsgemäßen Durchführung der Fernwärmeversorgung zu bewegen. Die Stadt steht hier ganz klar in der Verantwortung.
Wir erkennen an, dass dies nicht einfach ist, weil gemeinsame Projekte mit der rhenag positiv entwickelt werden sollen und hierfür eine harmonische Beziehung eine wichtige Voraussetzung ist. Der Schutz der Bürger vor finanzieller Ausbeutung durch die rhenag sollte jedoch das höhere Rechtsgut sein.
Die Stadt hat nach Auffassung der Bürgerinitiative durchaus die Möglichkeit, Einfluss auf die rhenag zu nehmen, auch jenseits rechtlicher Schritte.
Die rhenag hat Interesse bekundet, auch im Falle einer möglichen technischen Transformation Partner bei der Fernwärme in Mettmann bleiben zu wollen. Die Stadt könnte hier zur Voraussetzung machen, dass die rhenag sich an die Ortssatzung hält und die Nutzer besser behandelt.
Die Stadt könnte auch klar an die rhenag kommunizieren, dass im Falle eines weiter andauernden Fehlverhaltens anderen Kommunen abgeraten wird von einer Zusammenarbeit mit der rhenag oder ihren Mutterkonzernen e.on und RheinEnergie. Dann würde das Fehlverhalten der rhenag bei der Fernwärme in Mettmann weitere Projekte im Unternehmen und im Konzernverbund gefährden. Die Stadt muss diesen Hebel nur anwenden.
Wir fordern die Stadt auf, folgende Maßnahmen bei der rhenag einzufordern:
- Änderung der Preisgleitklauseln und Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung
- Annäherung an marktübliche Preise
- Transparenz bei Preisanpassungen
- Rückerstattung der überhöhten Preise der letzten 3 Jahren und der aktuellen Rechnung bei Alt- und Neuverträgen gemäß Berechnung durch die von uns beauftragte Anwaltskanzlei, davon 75 % als Kompromissvorschlag
Sollte die rhenag dies nicht entsprechend umsetzen, fordert die Bürgerinitiative die Stadt Mettmann auf, die Ansprüche der Bürger notfalls mit einer Klage durchzusetzen. Dabei ist Eile geboten, da die Verjährungsfrist zu beachten ist.
Die von der Stadt bisher mit der rhenag vereinbarten Rückerstattungen sehen wir als Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ansatzweise ausreichend an. Wir warnen die Fernwärmenutzer ausdrücklich davor, dieses Angebot anzunehmen, wenn damit ein Verzicht auf weitere Rückerstattungen verbunden sein sollte.
Wir warnen weiterhin die Nutzer des Altvertrags vor dem Angebot, ohne angemessene Rückerstattung der überhöhten Preise und ohne rechtliche Beratung in den Neuvertrag zu wechseln. Hierbei können möglicherweise hohe Erstattungsansprüche für die Fernwärmenutzer verloren gehen. Es wirkt auf uns äußerst befremdlich, dass die Stadt diese Maßnahme der rhenag offensiv unterstützt.
Darüber hinaus fordern wir von der Stadt Mettmann zukünftig weitere Leistungen, von denen nur diese als Beispiel aufgeführt werden:
- Herbeiführung einer Zukunftslösung, die bezahlbar und umweltschonend ist.
Bei der kommenden Transformation frühzeitige Beteiligung der Nutzer in allen relevanten Gebieten, auch der Vertragsgestaltung sowie Auswahl und Definition des künftigen Untersuchungsauftrags bezüglich Werk und Auftragnehmer.
- Schnellstmögliche Beantragung von öffentlichen Mitteln, was bisher trotz mehrfacher Hinweise und Unterstützungsangeboten der BI unterblieben ist. Durch das Verpassen von Fördergeldern geht den Bürgern viel Geld verloren. Die Bürgerinitiative hat hier sehr aufwendige Vorarbeiten geleistet, um der Stadt die Umsetzung möglichst einfach zu machen. Leider wurden diese ignoriert. Viele Gemeinden, auch in der Nachbarschaft, sind bereits weiter.